Schriftgröße:
-
+
Diese Seite vorlesen
Ihr Browser unterstützt die Vorlesefunktion nicht.
x
Wohngrund Zellingen "Lerlach V"
Der Markt Zellingen bietet die nachfolgend aufgeführten Grundstücke im Baugebiet "Lerlach V" im Ortsteil Zellingen zum Kauf an.
Fl. Nr. | Straße/Hausnummer | Größe in qm |
2805/4 | Fichtenstraße 31 | 728 |
Das Baugebiet
Lerlach V befindet sich im Südwesten von Zellingen, Richtung Billingshausen
Abgabekriterien / Bedingungen beim Abschluss des Kaufvertrages:der Nettokaufpreis beinhaltet den reinen Grundstückspreis =
128,- € die Kosten der Erschließung (Straße, Wasser, Kanal etc.) belaufen sich auf etwa 26,- € je qm; diese kommen zum Nettokaufpreis hinzu; im Kaufvertrag wird ein Baugebot von 2 Jahren festgelegt, d.h. innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages muss mit dem Bau eines Wohnhauses begonnen worden sein. Das Baugebiet Lerlach V ist als allgemeines Wohngebiet - beschränkt - (WAb) festgesetzt.
Bauvorschriften
Das Baugebiet ist als allgemeines Wohngebiet - beschränkt - (WAb) festgesetzt.
Zugelassen sind: Wohngebäude, die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Ausnahmsweise können zugelassen werden:
Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen.
Es ist die offenen Bauweise festgesetzt, zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser, bzw. nur Doppelhäuser *)
Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt max. 0,4.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) beträgt max. 0,6.
Die Anzahl der Vollgeschoss als Höchstgrenze beträgt III
( = unter-, Erd- und Dachgeschoss als Vollgeschoss)
Als Dachform sind Sattel- und Krüppelwalmdächer mit einer Neigung von 38 bis 45 Grad zulässig. Dachüberstand max 0,5 m
*) Bezüglich der Doppelhausfestsetzungen wird z. Z. ein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt, nähere Auskunft erteilt das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen.